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Allgemeine Geschäftsbedingungen - miovent AG - Stand 16.06.2016

Die miovent AG (nachfolgend: „miovent“) betreibt unter den Domains www.miovent.de und www.miovent.com
Online-Plattformen (nachfolgend: „Online-Plattform“), die es Kunden (nachfolgend: „Veranstalter“) ermöglicht, Veranstaltungen zu organisieren und anzubieten und Tickets für diese Veranstaltungen an Teilnehmer zu verkaufen. Die nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend: „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen miovent und den Veranstaltern, welche auf der Online-Plattform Veranstaltungen gegenüber Dritten (nachfolgend: „Teilnehmer“) anbieten. Mit der Registrierung bei miovent akzeptieren Sie die AGB.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und miovent. Sie können in ihrer aktuellen Fassung unter www.miovent.de abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nicht anerkannt.

(2) miovent ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. miovent hat diese Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von miovent für den Veranstalter zumutbar ist. miovent teilt dem Veranstalter die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Ist der Veranstalter mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. miovent weist den Veranstalter in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

(3) miovent ist darüber hinaus berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn

> die Änderung für den Veranstalter lediglich vorteilhaft ist, oder
> die Änderung auf einer technischen oder prozessualen Umgestaltung der Online- Plattform beruht, es sei denn, die Änderung wirkt sich auf den der Veranstalter wesentlich aus.

§ 2 Gegenstand des Vertrages, Leistungen der miovent AG

(1) miovent stellt dem Veranstalter zur Nutzung der Online-Plattform eine Software-Lösung zur Verfügung, über die der Veranstalter eigene Veranstaltungen für Teilnehmer anbieten, sowie die Anmeldung und Teilnahme durch die Teilnehmer organisieren kann. Der Veranstalter übernimmt das Einstellen der Inhalte über das Bedienelement im Backend, sowie die visuelle Gestaltung seines Angebotes im Rahmen der von miovent zur Verfügung gestellten Software-Lösung selbst. Er kann dabei auf ein vorgefertigtes Standard-Layout zurückgreifen. miovent ermöglicht ferner die Abwicklung von Entgeltzahlungen der Teilnehmer an den Veranstalter über verschieden Zahlarten (Kreditkarte, PayPal, SOFORT Überweisung, etc.) durch einen externen Zahlungsdienstleister. miovent fungiert nicht selbst als Veranstalter und wird nicht Vertragspartner der Teilnehmer. miovent stellt nur die Online-Plattform zur Präsentation der Veranstaltungen und zur Vermittlung von Tickets an Teilnehmer zur Verfügung.

(2) Der Veranstalter erhält ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der auf der Online-Plattform zur Verfügung gestellten Software (einfache Lizenz). Die zulässige Nutzung umfasst nur die Nutzung auf der Online-Plattform, nicht aber das Herunterladen oder die Vervielfältigung durch den Veranstalter.

(3) Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann eine jederzeitige Verfügbarkeit der Online-Plattform und/oder des Kundenkontos nicht gewährleistet werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, miovent eine Nichtverfügbarkeit oder Störungen bei der Nutzung der Online-Plattform und/oder des Kundenkontos unverzüglich anzuzeigen.

§ 3 Registrierung als Veranstalter, Kundenkonto

(1) Zur Nutzung der Online-Plattform benötigt der Veranstalter ein Kundenkonto. Die Einrichtung des Kundenkontos ist für den Veranstalter kostenlos, ein Anspruch auf Einrichtung besteht nicht.

(2) Ein Kundenkonto kann nur von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft eingerichtet werden, die als Veranstalter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Die Einrichtung eines Kundenkontos durch einen Verbraucher ist ausgeschlossen. Der Veranstalter versichert bei Einrichtung des Kundenkontos, dass miovent von ihm nur in seiner Eigenschaft als Veranstalter der auftragsgegenständlichen Verasntaltung beauftragt wird und dass er als Unternehmer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland handelt.

(3) Der Veranstalter sichert zu, dass alle von ihm bei miovent angegebenen Daten wahr sind. Nach der Angabe der erforderlichen Daten (Registrierungsprozess) erhält der Veranstalter einen Benutzernamen (E-Mail-Adresse des Veranstalters) und ein Passwort per E-Mail. Der Veranstalter kann sich auf der Online-Plattform in sein Kundenkonto mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort einloggen. Aus Sicherheitsgründen ist das Passwort geheim zu halten und sollte in regelmäßigen Abständen im Bereich „Persönliche Daten“ des Kundenkontos geändert werden. Der Veranstalter ist verpflichtet miovent umgehend zu informieren, falls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Dritter sein Kundenkonto missbraucht hat.

(4) Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei Änderung dieser Daten ist der Veranstalter verpflichtet, seine Angaben umgehend zu aktualisieren.

(5) Der Zugang zur Online-Plattform wird von miovent automatisch gesperrt, wenn der Veranstalter das Passwort fünf Mal hintereinander falsch eingegeben hat. Der Veranstalter kann seinen Zugang zur Online-Plattform entsperren, indem er ein neues Passwort über den Button „Passwort vergessen?“ anfordert.

(6) Der Veranstalter kann sein Kundenkonto jederzeit durch Übersendung einer E-Mail an miovent [support@miovent.de] löschen. Hierbei ist zu beachten, dass die Absenderadresse dieser E-Mail identisch mit der für das Kundenkonto angegebenen E-Mailadresse sein muss, um eine Verifizierung sicherzustellen.

§ 4 Vertragsschluss zwischen miovent und dem Veranstalter

(1) Die Darstellung des Leistungsangebotes von miovent auf der Online-Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung von miovent an den Veranstalter zur Abgabe eines eigenen Vertragsangebotes dar. Mit Registrierung als Veranstalter akzeptiert der Veranstalter die Geltung dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung für sämtliche künftige Einzelverträge. Der Veranstalter akzeptiert ferner mit Registrierung die datenschutzrechtliche Einwilligung.

(2) Ein Vertrag für die Organisation einer Veranstaltung durch den Veranstalter kommt dadurch zustande, dass der Veranstalter das schriftliche Angebot von miovent durch eine schriftliche Auftragsbestätigung akzeptiert. Miovent legt nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Kundeninstanz an und übermittelt die Zugangsdaten an die angegeben E-Mail Adresse des Veranstalters.

(3) Der Vertragstext wird von miovent nicht gesondert gespeichert. Diese AGB können über das Kundenkonto (dort über die Schaltflächen AGB) nur in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden. Der Veranstalter sollte daher von der Möglichkeit der Speicherung der Eingangsbestätigung (einschließlich der mitgesandten AGB) sowie der Auftragsbestätigung Gebrauch machen.

(4) Der Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt miovent hiermit, für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages als Vertreter im Namen und für die Rechnung des Veranstalters der Öffentlichkeit die Tickets für die Veranstaltung, die der Veranstalter über die miovent Websites organisiert, plant oder in sonstiger Weise darbietet, den Kauf von Tickets zu dieser Veranstaltung über die miovent Websites zu vermitteln, den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern bzw. deren jeweiligen Kreditinstituten abzuwickeln und die Tickets an die Teilnehmer zu versenden.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Das Angebot der miovent auf Nutzung der Online-Plattform richtet sich nur an unternehmerisch handelnde Veranstalter im Sinne des § 14 BGB. Hiernach ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Jeder Veranstalter hat sich vor Nutzung der Online-Plattform ein Kundenkonto einzurichten.

(3) Zur Einrichtung eines Kundenkontos ist eine Registrierung auf der Online-Plattform erforderlich. Hierzu hat der Veranstalter die vorgegebenen Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und insbesondere eine gültige eMail-Adresse zu hinterlegen. Die Registrierung und die Anlage des Kundenkontos sind kostenlos.

(4) Die Registrierung kann nur abgeschlossen und übermittelt werden, wenn der Veranstalter durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGB gelesen und bin mit diesen einverstanden.“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(5) Mit Abschluss dieser erstmaligen Registrierung gibt der Veranstalter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Online-Plattform ab.

Der Veranstalter erhält sodann eine automatische Eingangsbestätigung per eMail, der auch diese AGB noch einmal beigefügt sind und die der Veranstalter über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Registrierung des Veranstalters bei miovent eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung zustande, die von miovent mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versendet wird.

(6) Nimmt miovent das Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Nutzung der Online-Plattform an, legt miovent eine Kundeninstanz an und vergibt für den Veranstalter einen Benutzernamen und ein Passwort. Dem Veranstalter werden diese Zugangsdaten an die von ihm angegebene E-Mail Adresse mit der Auftragsbestätigung übermittelt.

(7) Der Versand der Auftragsbestätigung an den Veranstalter stellt die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Online-Plattform dar.

(8) Miovent ist berechtigt, das Angebot eines Veranstalters auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Online-Plattform aus beliebigen Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Online-Plattform besteht nicht.

(9) Über die dem Veranstalter übermittelten Zugangsdaten kann sich dieser zukünftig auf der Online-Plattform anmelden, sein Kundenkonto bearbeiten, Inhalte einstellen und Veranstaltungen verwalten.

(10) Der Vertragstext wird von miovent nicht gesondert gespeichert. Diese AGB können über das Kundenkonto (dort über die Schaltflächen AGB) nur in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden. Der Veranstalter sollte daher von der Möglichkeit der Speicherung der Eingangsbestätigung (einschließlich der mitgesandten AGB) sowie der Auftragsbestätigung Gebrauch machen. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 6 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter ist verpflichtet,

a) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen; hierzu gehören insbesondere vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Unternehmen.

b) Änderungen in seinen Unternehmensdaten unverzüglich mitzuteilen. Bis zur Änderung der Angaben gelten die auf der Plattform hinterlegten Angaben des Veranstalters gegenüber miovent als richtig und vollständig.

c) das zur Sicherung des Kundenkontos vergebene Passwort geheim zu halten und in regelmäßigen Abständen im Bereich „Persönliche Daten“ des Kundenkontos zu ändern. Der Veranstalter ist für die Sicherheit seines Kundenkontos selbst verantwortlich. Der Zugang zur Online-Plattform wird von miovent automatisch gesperrt, wenn der Veranstalter das Passwort fünf Mal hintereinander falsch eingegeben hat. Der Veranstalter kann seinen Zugang zur Online-Plattform entsperren, indem er ein neues Passwort über den Button „Passwort vergessen?“ anfordert.

d) die Nutzung des eigenen Kundenkontos durch Dritte zu verhindern.

e) jede missbräuchliche Nutzung des eigenen Kundenkontos unverzüglich miovent anzuzeigen.

f) sicherzustellen, dass die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte sowie die Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen. Hierzu hat der Veranstalter sicherzustellen, dass ihm die erforderlichen Rechte am Werk (z. B. Text, Fotografie, Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) zustehen, bzw. ihm die erforderliche Einwilligung der ggf. abgebildeten Personen vorliegt.

g) keine sittenwidrigen, diskriminierenden, rassistischen, links- oder rechtsextremen oder religiöse Gefühle verletzenden Inhalte einzustellen. Der Veranstalter ist für die von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich.

h) die Online-Plattform nicht als reine Werbeplattform zu nutzen. Er darf über die Online-Plattform nur für Veranstaltungen werben, die ausschließlich über die Online-Plattform gebucht werden können.

i) keine Tatsachen zu behaupten und zu verbreiten, welche geeignet sind, miovent in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wenn diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind.

(2) Informationen, Marken, Markennamen, Kennzeichnungen und sonstige Inhalte der Online-Plattform dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von miovent weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt, ergänzt noch auf sonstige Weise verwertet werden.

§ 7 Inhaltliche Verantwortlichkeit und Freistellung

(1) miovent prüft nicht, ob die von dem Veranstalter eingestellten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Veranstalter ist für die Zulässigkeit der von ihr eingestellten Inhalte selbst verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

(2) Der Veranstalter stellt miovent hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Veranstalter gestellten Inhalte gegen miovent geltend machen.

miovent ist berechtigt, die auf der Online-Plattform eingestellten Inhalte vorläufig oder dauerhaft zu sperren, vom Netz zu nehmen, oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder die geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn miovent wegen eines Inhaltes, den ein Veranstalter auf der Plattform eingestellt hat, von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

§ 8 Abwicklung des Ticketverkaufs, Vergütung

(1) Durch den Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen Veranstalter und Teilnehmer zustande.

(2) Der Veranstalter beauftragt jedoch miovent hiermit, den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern bzw. deren jeweiligen Kreditinstituten abzuwickeln und die Tickets an die Teilnehmer zu versenden.

(3) Miovent erhält vom Veranstalter als Entgelt für seine Leistung einschließlich der Zahlungsabwicklung von jedem zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern über die Online-Plattform getätigten Netto-Umsatz eine Provision laut aktueller Preistabelle (diese ist über das Kundenkonto abrufbar) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Eine nachträgliche vollständige oder teilweise Rückabwicklung von Leistungen zwischen dem Veranstalter und einem Teilnehmer berührt den Provisionsanspruch von miovent nicht. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die betroffene Veranstaltung nicht stattfindet oder der Teilnehmer seine Teilnahme an der Veranstaltung widerruft.

(5) Richtet der Veranstalter eine Veranstaltung aus, ohne eine Gebühr für die Tickets zu erheben, werden dem Veranstalter die Kosten pro Zusage laut aktueller Preistabelle in Rechnung gestellt.

§ 10 Zahlungsabwicklung

(1) Sämtliche Zahlungen der Teilnehmer für über die Online-Plattform angebotene Leistungen des Veranstalters werden von miovent im Auftrag des Veranstalters eingezogen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen von miovent ausgewählten Zahlungsdienstleister. Der Zahlungsdienstleister ist ein Payment Service Provider und Zahlungsinstitut im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.

(2) Der Zahlungsdienstleister hat sich gegenüber miovent verpflichtet, die Daten vertraulich gemäß Datenschutzgesetz ausschließlich zur Erbringung der Zahlung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Das System des Zahlungsdienstleisters überprüft die vom Teilnehmer angegebenen Zahlungsdaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Sollte die Autorisation aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Teilnehmer eine entsprechende Nachricht.

(3) Der Zahlungsdienstleister ist für alle Kreditkartentransaktionen des Teilnehmers (Karteninhaber) verantwortlich, einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag. Miovent leitet Zahlungen der Teilnehmer nach Abzug der eigenen Vergütung und etwaiger erstattungsfähiger Kosten an den Veranstalter weiter. Die Auszahlung des weiterzuleitenden Betrages erfolgt nach Absprache mit dem Veranstalter. Jedoch spätestens vierzehn Tage nach Beendigung des Veranstaltungsangebotes, d.h. sobald keine weiteren Buchungen der Veranstaltung mehr erfolgen können. Der Veranstalter verpflichtet sich, miovent auf die Beendigung des Veranstaltungsangebotes hinzuweisen. Mit jeder Auszahlung erteilt miovent dem Veranstalter eine Abrechnung über die eingenommenen und einbehaltenen Beträge. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Veranstalter unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Abrechnung in Textform geltend zu machen. Erhebt der Veranstalter solche Einwendungen innerhalb der vorgesehenen Frist nicht, gilt die Abrechnung als genehmigt. Miovent wird in der Abrechnung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

(4) Die Pflicht zur Weiterleitung von Zahlungen der Teilnehmer besteht nicht, solange ein begründeter Verdacht eines Missbrauchs der Online-Plattform durch den Veranstalter vorliegt, aufgrund dessen miovent zur vorübergehenden Sperrung des Veranstaltungsangebotes oder des Kundenkontos gem. § 12 dieser Bestimmungen berechtigt ist. Sperrt miovent das Veranstaltungsangebot oder das Kundenkonto aus wichtigem Grund gem. § 12 dieser Bestimmungen, ist miovent berechtigt, empfangene Zahlungen eines Teilnehmers ganz oder teilweise an diesen zurückzuerstatten, wobei miovent auch in diesem Fall die eigene Vergütung oder erstattungsfähige Kosten einbehalten kann. Miovent wird den Veranstalter unverzüglich per E-Mail über die vorgenommene Rückerstattung unterrichten.

(5) Dem Veranstalter ist bekannt, dass bei Zahlungen unter Umständen eine Rückbuchung der Zahlung durch den Teilnehmer erfolgen kann. Sämtliche mit einer solchen Rückbuchung verbundenen Kosten sind vom Veranstalter zu tragen und miovent zu erstatten. Miovent ist verpflichtet, anderweitig erlangten Ersatz an den Veranstalter herauszugeben. Der Anspruch von miovent auf die Vergütung (Provision) wird durch eine Rückbuchung nicht berührt. Soweit von der Rückbuchung der von miovent als Provision einbehaltene Betrag betroffen ist, kann miovent entweder die Zahlung des entsprechenden Betrages verlangen oder den Betrag von der nächsten an den Veranstalter auszukehrenden Zahlung abziehen und einbehalten. Gleiches gilt für die Kosten der Rückbuchung.

(6) Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die in diesem § […] beschriebene Zahlungsabwicklung erforderlichen Regelungen im Verhältnis zu den Teilnehmern zu vereinbaren.

(7) Die Abführung der Umsatzsteuer oder sonstiger anfallender Steuern aus Ticketverkäufen obliegt dem Veranstalter.

§ 11 Absage von Veranstaltungen, Rückabwicklung von Leistungen

(1) Sagt der Veranstalter eine Veranstaltung ab, entfällt die Veranstaltung aus anderen Gründen oder ändert der Veranstalter die Teilnahmebedingungen oder die sonstigen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung, so hat der Veranstalter hierauf unverzüglich in seinem Veranstaltungsangebot hinzuweisen und parallel miovent in Textform zu informieren.

(2) Der Entfall der Veranstaltung oder der Widerruf einer Buchung wirken sich auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und miovent nicht aus. Miovent ist nicht verpflichtet, für den Veranstalter die Rückabwicklung von Leistungen durchzuführen. Insbesondere erfolgt die Rückabwicklung von Zahlungen nicht über miovent, sondern direkt zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

(3) Wird die Veranstaltung abgesagt, wird für die Abwicklung der Rückerstattung zusätzlich zur Provision eine Stornogebühr in Höhe von 5,00 € pro Ticket gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.

§ 12 Haftung von miovent AG

(1) Der Veranstalter bedient das Backend zum Einstellen und Verwalten von Veranstaltungen in eigener Verantwortung. miovent ist für etwaige Bedienfehler des Veranstalters nicht verantwortlich.

(2) Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Hard- und Software des Veranstalters, die durch die Nutzung der Online-Plattform ausgelöst werden könnten. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Veranstalters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von miovent, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet miovent nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Veranstalters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von miovent, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 13 Kündigung; Sperrung von Veranstaltungsangeboten und/oder des Kundenkontos

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist 1 Monat zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Zudem kann der Veranstalter sein Kundenkonto jederzeit durch Übersendung einer E-Mail an miovent [support@miovent.de] deaktivieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Absenderadresse dieser E-Mail identisch mit der für das Kundenkonto angegebenen E-Mailadresse sein muss, um eine Verifizierung sicherzustellen. Die Deaktivierung des Kundenkontos gilt zugleich als Kündigung des Nutzungsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(3) Ein wichtiger Grund, der zur außeraußerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt für miovent insbesondere vor, wenn

bei der Organisation oder Durchführung der Veranstaltung, gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder andere anwendbare Vertragsbedingungen verletzt
über das Vermögen des Veranstalters Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder andere Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer sich ein begründeter Verdacht ergibt, dass der Veranstalter seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber miovent oder den Teilnehmer nicht wird erfüllen können. Dies gilt auch, wenn zu befürchten steht, dass im Falle der Absage der Veranstaltung der Veranstalter nicht in der Lage sein wird, eine Rückabwicklung der ausgetauschten Leistungen vorzunehmen.
der Veranstalter gegen seine Pflichten aus § 4 dieser AGB verstößt.
(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden alle aktuellen Veranstaltungsangebote des Veranstalters automatisch gesperrt und dessen Kundenkonto gelöscht. Miovent kann die Teilnehmer über die Sperrung des Veranstaltungsangebotes aus wichtigem Grund informieren.

(5) Mit jeder Kündigung werden alle noch offenen Provisionsansprüche abgerechnet und zur Zahlung fällig.

(6) Entsteht ein begründeter Verdacht, dass der Veranstalter die Online-Plattform missbräuchlich nutzt, kann miovent die betroffenen Veranstaltungsangebote und/oder das Kundenkonto des Veranstalters vorübergehend sperren. Dies gilt insbesondere, wenn miovent bekannt wird, dass die betroffene Veranstaltung nicht oder nicht wie auf der Online-Plattform angekündigt stattfinden wird. Miovent wird den Veranstalter unverzüglich per E-Mail, an die beim Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, über die vorübergehende Sperrung unterrichten und dem Veranstalter Gelegenheit zur Ausräumung des Verdachts und ggf. zur Abhilfe geben. Kann der Veranstalter den begründeten Verdacht nicht binnen 10 Tagen durch geeignete Maßnahmen oder Nachweise ausräumen, besteht ebenfalls ein wichtiger Grund, der miovent zur außerordentlichen Kündigung berechtigtDie Möglichkeit zur Geltendmachung weiterer Rechte durch miovent wird durch die Regelungen der vorstehenden Absätze nicht eingeschränkt.

§ 14 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter darf die Online-Plattform nicht als reine Werbeplattform nutzen. Er darf über die Online-Plattform nur für Veranstaltungen werben, die ausschließlich über die Online-Plattform gebucht werden können.

(2) Der Veranstalter hat gesetzliche Beschränkungen und Rechte Dritter bei der Nutzung der Online-Plattform und der Ausgestaltung seiner über die Online-Plattform angebotenen Veranstaltungen einzuhalten. Der Veranstalter darf die Online-Plattform nicht für das Angebot oder die Bewerbung rechtswidriger oder sittenwidriger Veranstaltungen nutzen oder Inhalte in rechtswidriger oder sittenwidriger Art darstellen. Insbesondere darf der Veranstalter keine pornografischen oder gewaltbezogenen Inhalte über die Online-Plattform veröffentlichen oder bewerben. Gleiches gilt für politisch radikale oder extremistische Inhalte und Veranstaltungen. Darüber hinaus darf die Plattform nicht für den Versand von Spam-Mails missbraucht werden. Als Spam wird das massenweise Versenden von unerwünschten E-Mails mit kommerziellem Inhalt an Empfänger, welche deren Erhalt nicht zugestimmt haben, errachtet.

(3) Soweit durch die Nutzung der Online-Plattform seitens des Veranstalters Rechte Dritter verletzt werden, ist der Veranstalter verpflichtet, die Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen. Der Veranstalter stellt miovent von allen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Rechtsverletzungen aufgrund der Nutzung der Online-Plattform durch den Veranstalter frei, insbesondere im Zusammenhang mit auf die Online-Plattform gestellten Inhalten des Veranstalters. Die Freistellung schließt die Kosten der Rechtsverteidigung ein. Die Pflicht zur Freistellung entfällt, soweit die Rechtsverletzung durch den Veranstalter nicht zu vertreten ist. Andere, ggf. weitergehende gesetzliche Ansprüche von miovent bleiben unberührt.

(4) Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass im Rahmen des Buchungsvorgangs für eine Veranstaltung der Teilnehmer durch Anklicken einer entsprechenden Schaltfläche die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der miovent für die Nutzung der Online-Plattform miovent als Teilnehmer akzeptiert und die datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt.

(5) Der Veranstalter hat die Teilnehmer über etwaige Widerrufs- und Rückgaberechte zu belehren.

§ 15 Rufschädigung

(1) miovent behält sich das Recht, den Zugang des Veranstalters zum System zu sperren und die bereitgestellten Leistungen direkt in Rechnung zu stellen, sollte dieser Tatsachen behaupten und verbreiten, welche geeignet sind, miovent in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist. Darüber hinaus behält sich miovent vor, aufgrund der üblen Nachrede und der Rufschädigung entsprechende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Dem Veranstalter stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(2) Leistungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von miovent.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist nach Wahl von miovent der Sitz von miovent oder der Sitz des Veranstalters, vorausgesetzt der Veranstalter ist Kaufmann, juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(4) Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen miovent und dem Veranstalter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht.